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Netzwerk Demenz im Rhein-Hunsrück-Kreis

Das Netzwerk besteht aus Mitgliedern unterschiedlicher Bereiche bzw. Professionen. Die fachübergreifende Zusammenarbeit soll es ermöglichen, zwischen den Netzwerkmitgliedern vereinbarte Vorgehen und verabredete Maßnahmen, im Sinne der Menschen mit Demenz sowie ihrer Angehörigen und anderer nahestehender Pflegepersonen bestmöglich umzusetzen.

Der Zusammenschluss der Netzwerkmitglieder erfolgt auf der Grundlage von § 45c Abs. 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Der Zusammenschluss der beteiligten Netzwerkmitglieder erfolgt auf freiwilliger Basis. Eine Kooperation mit weiteren Netzwerken ist jederzeit möglich. Gleiches gilt für die Aufnahme weiterer Beteiligter, insbesondere von regionalen Selbsthilfeorganisationen i. S. d. § 45d SGB XI sowie regionalen Gruppen ehrenamtlich Tätiger und bürgerschaftlich Engagierter nach § 45c Abs. 4 SGB XI.
 

Kooperationsvereinbarung des Netzwerkes Demenz im Rhein-Hunsrück-Kreis (PDF)